Kindergarten: Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Krippe: Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Die Öffnungszeiten ergeben sich aus dem Bedarf unserer Familien und können sich durch die Buchung anderer Betreuungszeiten verändern.
Bei der Anmeldung ist für jedes Kind eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von € 5.00 zu entrichten.
Der Jahresbeitrag wird in 12 Monatsbeiträgen erhoben.
Der monatliche Kindergartenbeitrag ergibt sich aus den gewählten Betreuungszeiten:
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durchnittl. tgl. Buchungszeit |
monatl. Grundbeitrag Krippe |
monatl. Grundbeitrag Kindergarten |
| 1-2 Stunden | 170,00 € | nicht möglich |
| 2-3 Stunden | 192,50 € | nicht möglich |
| 3-4 Stunden | 215,00€ | 145,00€ |
| 4-5 Stunden | 237,50€ | 160,00€ |
| 5-6 Stunden | 260,00€ | 175,00 € |
| 6-7 Stunden | 282,50€ | 190,00€ |
| 7-8 Stunden | 305,00€ | 205,00 € |
| 8-9 Stunden | 327,50€ | 220,00 € |
| 9-10 Stunden | 350,00€ | 235,00 € |
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durchnittl. tgl. Buchungszeit |
monatl. Grundbeitrag Krippe |
monatl. Grundbeitrag Kindergarten |
| 1-2 Stunden | 175,00 € | nicht möglich |
| 2-3 Stunden | 197,50 € | nicht möglich |
| 3-4 Stunden | 220,00€ | 150,00€ |
| 4-5 Stunden | 242,50€ | 165,00€ |
| 5-6 Stunden | 265,00€ | 180,00 € |
| 6-7 Stunden | 287,50€ | 195,00€ |
| 7-8 Stunden | 310,00€ | 210,00 € |
| 8-9 Stunden | 332,50€ | 225,00 € |
| 9-10 Stunden | 355,00€ | 240,00 € |
Der Kindergartenbeitrag ist ein Beitrag zu den gesamten Betriebskosten der Einrichtung und deshalb auch während der Schließungszeiten (insbesondere im Monat August), bei vorübergehender Schließung oder längerem Fehlen des Kindes zu bezahlen.
Familien, die mehrere Kinder in unserer Einrichtung betreuen lassen erhalten vom Trägerverein einen Geschwisterrabatt ab dem zweiten Kind in Höhe von 25,- Euro pro Monat pro Kind.
Mitglieder im Trägerverein St. Johanneszweigverein Gunzenbach e.V. erhalten, falls sie ein Kind in unserer Kita haben, einen monatlichen Rabatt von 1,50 € auf ihre Kita Gebühren. Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 19 Euro jährlich.
Weitere Infos und den Antrag zur Mitgliedschaft findest du hier.
Zur Entlastung der Familie leistet der Staat einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt.
Die Höhe des Zuschusses wird vom Gesetzgeber festgelegt. Der monatliche Elternbeitrag wird entsprechend reduziert.
Weitere Formen der finanziellen Entlastung von Familien orientieren sich an der aktuellen Gesetzeslage. Diese können sie auf der Homepage „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ (https://www.zbfs.bayern.de) finden.
Das warme Mittagessen wird selbstständig über den Anbieter Kitafino gebucht. Das Essensgeld Kindergarten/Krippe je Essen beträgt je 4,30 € Bei Interesse erhalten Sie weitere Informationen von der Leitung.
Die Beiträge werden bis zum 5. eines jeden Monats durch Einzugsermächtigung erhoben.
Zusätzlich zu den monatlichen Beiträgen sind zur Deckung der Haushaltskosten weitere Einnahmen durch Elterninitiativen notwendig ( z. B. Kindergartenfest, Spendenaktionen). Um den monatlichen Beitrag gering zu halten, ist Ihre Mithilfe bei diesen Aktionen erforderlich.
Die Verbrauchskosten werden monatlich abgebucht. Mit diesen Gebühren werden Kosten für das Kopieren von Elternbriefen und Arbeitsblättern, Tempotaschentücher, das tägliche Getränkeangebot (Wasser, Tee, Milch), Lebensmittel zum Kochen oder Backen mit den Kindern, Entsorgungskosten für die Windeln u. Ä. abgedeckt. Die genaue Auflistung wird detailliert erstellt und ausgegeben.