Unsere Öffnungszeiten

 

Kindergarten: Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Krippe: Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr

 

Die Öffnungszeiten ergeben sich aus dem Bedarf unserer Familien und können sich durch die Buchung anderer Betreuungszeiten verändern.

 

Ferienplan Jahr 2023/2024

Teamfortbildung 22.09.2023
Weihnachten 27.12.2023 - 05.01.2024
Ostern (Gründonnerstag) 28.3.2024

Brückentag

10.05.2024

Pfingsten

27.05 - 31.05.2024
Betriebsausflug 19.07.2023

Sommerferien

05.08. - 23.08.2024

Einräumen nach den Ferien

26.08.2024

In Vereinbarung mit dem Träger und dem Elternbeirat ist an diesen Tagen die Kindertagesstätte geschlossen.

 

Unsere Beiträge

Bei der Anmeldung ist für jedes Kind eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von € 5.00 zu entrichten.

 

Der Jahresbeitrag wird in 12 Monatsbeiträgen erhoben.

Der monatliche Kindergartenbeitrag ergibt sich aus den gewählten Betreuungszeiten:

Erziehungsbeiträge ab September 2024

durchnittl. tgl.

Buchungszeit

monatl. Grundbeitrag

Krippe

monatl. Grundbeitrag

Kindergarten

 1-2 Stunden 165,00 € nicht möglich
2-3 Stunden 187,50 € nicht möglich
3-4 Stunden 210,00 € 140,00 €
4-5 Stunden 232,50 € 155,00 €
5-6 Stunden 255,00 € 170,00 €
6-7 Stunden 277,50 € 185,00 €
7-8 Stunden 300,00 € 200,00 €
8-9 Stunden 325,50 € 215,00 €
9-10 Stunden 345,00 € 230,00 €

Der Kindergartenbeitrag ist ein Beitrag zu den gesamten Betriebskosten der Einrichtung und deshalb auch während der Schließungszeiten (insbesondere im Monat August), bei vorübergehender Schließung oder längerem Fehlen des Kindes zu bezahlen.

 

Familien, die mehrere Kinder in unserer Einrichtung betreuen lassen erhalten vom Trägerverein einen Geschwisterrabatt ab dem zweiten Kind in Höhe von 25,- Euro pro Monat pro Kind.

 

 Mitglieder im Trägerverein St. Johanneszweigverein Gunzenbach e.V. erhalten, falls sie ein Kind in unserer Kita haben, einen monatlichen Rabatt von 1,50 € auf ihre Kita Gebühren. Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 19 Euro jährlich.

Weitere Infos und den Antrag zur Mitgliedschaft findest du hier

 

Kindergartenbeitragszuschüsse für Familien durch den Freistaat Bayern

Der Freistaat Bayern unterstützt die Familien mit verschiedenen Zuschüssen bei den Kindergartenbeiträgen:

Für die gesamte Kindergartenzeit bezuschusst der Freistaat Bayern die Kindergartenbeiträge mit 100 € pro Kind und Monat. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Der Zuschuss wird an den Träger ausgezahlt und direkt mit den monatlichen Elternbeiträgen verrechnet.

Auch das Bayerische Familiengeld zählt zu den Beitragszuschüssen. Familien mit kleinen Kindern sollen finanziell gestärkt werden. Eltern sollen für eine gute frühkindliche Förderung ihres Kindes sorgen können. Alle Eltern erhalten diese Leistung, unabhängig von Einkommen, Erwerbstätigkeit und Art der Betreuung. Vom bayerischen Familiengeld profitieren alle Eltern von ein- und zweijährigen Kindern. Die Eltern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind unterstützt, ab dem dritten Kind erhöht sich der Betrag auf 300 Euro monatlich. Diese Leistungen werden direkt an die Eltern ausgezahlt.

 

Außerdem gibt es noch das Bayerische Krippengeld, das der Freistaat Bayern zum 1. Januar 2020 eingeführt hat und das sich nach dem Einkommen der Eltern berechnet. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

 

Das warme Mittagessen wird selbstständig über den Anbieter Kitafino gebucht. Das Essensgeld Kindergarten/Krippe je Essen beträgt je 4,00 € Bei Interesse erhalten Sie weitere Informationen von der Leitung.

 

Die Beiträge werden bis zum 5. eines jeden Monats durch Einzugsermächtigung erhoben.

 

Zusätzlich zu den monatlichen Beiträgen sind zur Deckung der Haushaltskosten weitere Einnahmen durch Elterninitiativen notwendig ( z. B. Kindergartenfest, Spendenaktionen). Um den monatlichen Beitrag gering zu halten, ist Ihre Mithilfe bei diesen Aktionen erforderlich.

 

Die  Verbrauchskosten  werden  monatlich  abgebucht.  Mit  diesen  Gebühren  werden  Kosten  für  das Kopieren  von Elternbriefen  und  Arbeitsblättern,  Tempotaschentücher,  das  tägliche  Getränkeangebot (Wasser, Tee, Milch), Lebensmittel zum Kochen oder Backen mit den Kindern, Entsorgungskosten für die Windeln u. Ä. abgedeckt. Die genaue Auflistung wird detailliert erstellt und ausgegeben.